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  • 13.01.2011 | Sozialversicherung

    Neue Rechengrößen für 2011

    Der Höchstpreis für die soziale Sicherheit steigt auch im Jahr 2011. In der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze in Ostdeutschland von 4.650 auf 4.800 EUR pro Monat; im Westen bleibt sie 2011 unverändert bei 5.500 EUR. Gesenkt wurde die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung, die in West und Ost gleich hoch ist: Sie beträgt 3.712,50 statt 3.750 EUR.  

     

    Teurer wird es aber, weil die Beitragssätze steigen: Die Krankenversicherung verteuert sich von 14,9 auf 15,5 % (einschließlich des Sonderbeitrags, den die Arbeitnehmer allein schultern müssen). Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung steigt von 2,8 auf 3,0 %. Insgesamt heißt das: Die soziale Höchstlast wird im Westen rund 1.907 EUR pro Monat erreichen; im Osten werden es 1.747 EUR sein.  

     

     

    Quelle: Ausgabe 01 / 2011 | Seite 2 | ID 141483