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  • 16.08.2010 | Stärken der Mitarbeiter erkennen und entwickeln

    Geförderte Weiterbildung statt Entlassungen

    von Ralf E. Geiling, Neuss

    Das Förderprogramm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer im Unternehmen“ (WeGebAU) wurde von der Bundesregierung zur Ausweitung bestehender Qualifizierungsprogramme im Rahmen des Konjunkturpakets II beschlossen. In kleinen Betrieben fand es bislang nur wenig Beachtung. Hier besteht Beratungsbedarf, denn auch für KMUs gilt der Grundsatz, dass eine geförderte Weiterbildung der Beschäftigten für das Überleben eines Unternehmens - auch nach Krisenzeiten - mehr Chancen bietet als Personalentlassungen.  

    Die Voraussetzungen für eine Förderung

    Aufgelegt bei der Bundesagentur für Arbeit (BA), richtet sich das WeGebAU-Programm an Unternehmen, die ihre Beschäftigten während der Arbeitszeit qualifizieren. Gefördert wurden ursprünglich ältere Arbeitnehmer, die das 45. Lebensjahr überschritten haben, und Arbeitnehmer, die keinen Berufsabschluss haben bzw. angelernte Tätigkeiten im Unternehmen ausüben. Nun können auch qualifizierte Mitarbeiter in die Weiterbildungsförderung mit einbezogen werden. Folgende Kriterien müssen dafür erfüllt sein:  

     

    • Der (letzte) Berufsabschluss des Arbeitnehmers und die letzte öffentlich geförderte Weiterbildung liegen mindestens vier Jahre zurück.
    • Der Arbeitnehmer wird für die Teilnahme an der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt und hat weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt. Eine Freistellung aus wirtschaftlichen Gründen zur Vermeidung von Kurzarbeit ist nicht förderungswürdig.
    • Die Weiterbildung findet während der betriebsüblichen Arbeitszeit statt.
    • Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen.
    • Die Weiterbildung erhöht die Kompetenz des Mitarbeiters für den allgemeinen Arbeitsmarkt.

     

    Liegen die Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten die Arbeitnehmer einen Bildungsgutschein. Je nach Situation beinhaltet die Förderung die Bildungskosten und gegebenenfalls einen Arbeitsentgeltzuschuss. Der Zuschuss für die Förderung der beruflichen Weiterbildung von gering qualifizierten Mitarbeitern und der Zuschuss zum Arbeitsentgelt an den Arbeitgeber können bis zu 100 % betragen - bei innerbetrieblichen Maßnahmen bis zu 50 %. Neben den KMUs können auch Betriebe mit mehr als 250 Arbeitnehmern eine Förderung in Anspruch nehmen.  

    Annahme und Bewertung des Programms

    Im Jahr 2009 gab es mehr als 100.000 Förderfälle - so das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Im Jahr zuvor nutzten rund 40 % der Betriebe mit über 100 Beschäftigten die staatlichen Fördermöglichkeiten. Lediglich 20 Prozent der Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten, die zumindest Teile des Programms kannten, nahmen diese Förderung in Anspruch. Knapp ein Viertel der Betriebe, die WeGebAU kennen, nutzten die Möglichkeit der Förderung. Fortschritte wurden vor allem bei den mittleren und größeren Betrieben gemacht. Zwar kennen kleine Betriebe das Programm inzwischen besser, aber sie nutzen es weniger als die größeren. Kleinstbetriebe sind besonders schwer für Maßnahmen zur betrieblichen Weiterbildung ihrer Beschäftigten zu gewinnen.