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  • 01.09.2003 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Pflichtangaben auf Rechnungen ab 1.1.04

    | Mit dem Ziel der Modernisierung und Harmonisierung der mehrwertsteuerlichen Anforderungen an die Rechnungsstellung hat der Rat der Europäischen Union am 20.12.01 eine Richtlinie zur Harmonisierung der obligatorischen Rechnungsangaben verabschiedet. Die Richtlinie ist spätestens zum 1.1.04 in nationales Recht umzusetzen. Zusätzlich zu dem bereits in § 14 Abs. 1 Nr. 1a UStG geforderten Angaben müssen ab 1.1.04 folgende Punkte auf einer Rechnung enthalten sein, damit der Vorsteuerabzug weiterhin in Anspruch genommen werden kann: |