15.05.2008 | Unternehmensnachfolge
Nachfolge bei inhabergeführten Unternehmen: Speziell dem Franchiseunternehmen
Der Tagesablauf eines Unternehmers ist durch die täglichen Termine geprägt und die Aufgaben im Betrieb fordern ihn im Grunde rund um die Uhr. Aber jeder Unternehmer, gleich ob er als Produzent, als Händler oder als Handwerker tätig ist, erreicht irgendwann unausweichlich einen Lebensabschnitt, in dem er in den Ruhestand geht – oder gehen sollte. Darauf muss sich der scheidende Unternehmer einrichten. Das ist logisch und allgemein bekannt – wird in der täglichen Praxis aber häufig nicht getan. Dazu wird ebenso oft die Zeit unterschätzt, einen geeigneten Nachfolger zu finden und ihm nach einem klaren Fahrplan das Unternehmen zu übertragen. Während die formelle rechtliche Übertragung ein Routinevorgang ist, gestaltet sich die praktische Übertragung mit allen organisatorischen Details und menschlichen Aspekten dagegen deutlich komplizierter. Eine frühzeitige Vorbereitung der Unternehmensübertragung ist unerlässlich, denn sie ist mehr als das bloße Austauschen der einen Person gegen eine andere.
1. Gründe für die Übergabe eines Unternehmens
Die Übergabegründe lassen sich drei unterschiedlichen Ausgangssituationen zuordnen. Bei etwa 65 v.H. der Übergaben ist das Lebensalter des Unternehmers das entscheidende Motiv. Die Übergabe ist damit planbar. In einem Zeitraum von drei bis vier Jahren können die steuerlichen und rechtlichen Voraussetzungen gestaltet werden, Geschäftspartner und Mitarbeiter können sich auf ein neues Kapitel in der Unternehmensgeschichte einstellen und die gezielte Suche nach einem Nachfolger kann beginnen.
Rund 25 v.H. der Übergaben erfolgen vor dem Hintergrund unerwarteter Ereignisse und unterliegen damit naturgemäß völlig anderen Rahmenbedingungen. Ein umsichtiger Unternehmer wird aber für den Fall seines Ablebens oder der dauerhaften Handlungsunfähigkeit einen Notfallplan mit rechtskräftigen Vollmachten und einem Unternehmertestament bereithalten. Das Unternehmertestament sollte mit Hilfe spezialisierter Juristen entworfen werden, denn in der Praxis harmonieren die Regelungen des Unternehmertestaments oft nicht mit der Satzung des Unternehmens, was zwangsläufig zur Handlungsunfähigkeit führt, die den wirtschaftlichen Wert des Unternehmens stark beschädigt oder gar völlig zerstören kann.
Einen weiteren Grund mit etwa 10 v.H. stellt der Wechsel des Unternehmers in eine andere Tätigkeit dar. Dafür gibt es einerseits vielfältige Auslöser im persönlichen Umfeld, andererseits verbirgt sich hinter der Entscheidung aber auch manchmal die mangelhafte geschäftliche Entwicklung. In diesem Fall ist Vorsicht geboten, denn aus einer überstürzten Übertragung zum vermeintlichen Vorteilspreis kann für den Übernehmer schnell ein wirtschaftliches Abenteuer werden.
2. Erwartungen und Probleme
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