01.06.2002 · Fachbeitrag · Unternehmensnachfolge
Unterrichtungspflicht und Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers
| Die Vorschriften zum Betriebsübergang nach § 613a BGB sind jüngst geändert und mit Wirkung zum 1.4.02 ergänzt worden. Sie sollen die Rechte der Arbeitnehmer im Falle des Betriebsüberganges gegenüber dem neuen Inhaber wahren. Ein solcher Inhaberwechsel tritt z.B. beim Verkauf des Betriebes ein, aber auch bei dessen Verpachtung, bei Schenkungs- und Nießbrauchsverträgen über den Übergang wesentlicher Betriebsmittel oder bei der Übergabe im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein. Der folgende Beitrag stellt die wesentlichen Neuregelungen kurz vor und gibt eine Checkliste an die Hand, damit zukünftig Fehler bei der Erfüllung der zahlreichen Voraussetzungen eines ordnungsgemäßen Betriebsübergangs vermieden werden. |
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