01.02.2004 · Fachbeitrag · Unternehmenssicherung
Insolvenzanfechtung
| Ein in der Unternehmenskrise häufig zu beobachtendes Phänomen ist die intensive Vermögensverschiebung durch den Schuldner kurz vor der Insolvenzantragsstellung. Diese Vermögensverschiebungen zu Gunsten befreundeter Gläubiger oder druckausübender Geschäftspartner widersprechen den Grundprinzipien eines Insolvenzverfahrens. Als besonders schwerwiegend sind solche Fälle zu beurteilen, in denen Vermögen auf Familienmitglieder, Freunde oder Strohmänner übertragen wird, mit dem Ziel, dieses Vermögen vor dem Zugriff der Gläubiger zu retten. Welche Möglichkeiten der Anfechtung bieten sich in derartigen Fällen dem geschädigten Gläubiger bzw. dem Insolvenzverwalter für die Gläubigergesamtheit? |
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