· Fachbeitrag · Unternehmenskrise
Der Weg in die Krise und Insolvenz ‒ und mögliche Auswege
von Christin Malsch, Fachanwältin für Insolvenzrecht
| Am 26.1.17 (IX ZR 285/14 ) verurteilte der BGH einen Steuerberater zu Schadenersatz, weil dieser seinen Mandanten nicht hinreichend auf eine drohende Insolvenzgefahr hingewiesen hatte. Dieses Urteil zeigt, dass Steuerberater im Rahmen ihres Mandats die Pflicht haben, einen gegebenenfalls bestehenden Anmeldetatbestand im Blick zu haben und ihre Mandanten zu informieren. Für den Steuerberater ist es wichtig, die Indikatoren einer Krise zu erkennen und hilfreich, wenn er seinem Mandanten die grundsätzlich bestehenden Sanierungsoptionen aufzeigen kann. |
1. Der Weg in die Krise und Insolvenz
Eine Existenzkrise in Form einer Überschuldungs- oder Liquiditätskrise entsteht nicht von heute auf morgen. Diese stellt in der Regel die Fahnenstange einer Eskalation von Krisenzuständen dar. Der Existenzkrise gehen strategische und Ertragskrise voraus. Diese Krisen gilt es für den Steuerberater zu erkennen, um es erst gar nicht zu einer solchen Entwicklung kommen und damit einen Anmeldetatbestand entstehen zu lassen.
Durch dieses vorausschauende Verhalten verhindert der Steuerberater nicht nur eine Inhaftungnahme, sondern kann, als oftmals ausgelagerte betriebswirtschaftliche Abteilung des Mandanten, weitere Produkte beim Mandanten platzieren. Stichwort: digitalisiertes und automatisiertes Kennzahlensystem als Frühwarnsystem auf Basis von DATEV.
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