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  • 13.04.2011 | Vermögensberatung

    Hinweis der BaFin zu unerwünschtem Fax-Spam

    Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gehen derzeit vermehrt Hinweise über die unaufgeforderte Versendung von Börsenbriefen per Fax ein. Dieses Fax-Spam enthält aggressive Kaufempfehlungen und wird massenhaft und unselektiert an beliebige Telefonanschlüsse versendet. Die Versuche der Betroffenen, die Versendung der Werbefax-Mitteilungen zu stoppen, scheitern häufig an einer fehlenden Absenderkennung oder weil Absender auf Adressen im Ausland verweisen.  

     

    Praxishinweis der BaFin

    Schützen Sie Ihre Privatdaten - dazu gehören neben Adressdaten auch Ihre Telefon- und Faxnummer. Erhalten Sie regelmäßig Fax-Spam, sollten Sie besonders skeptisch sein: Der unverlangt zugesandte, vermeintlich gut gemeinte Rat verfolgt als einzigen Zweck, Sie zum Kauf zu verleiten, damit der Absender von steigenden Börsenpreisen profitieren kann. Ignorieren Sie auf jeden Fall solche Empfehlungen.  

     

    Unerlaubte Telefonwerbung verfolgt vor allem die Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de). Diese stellt auf ihrer Homepage u.a. ein Formblatt zur Mitteilung über den Erhalt unverlangter Werbung über Fax, Telefon und E-Mail (unter „Rufnummernmissbrauch“) zur Verfügung. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (www.wettbewerbszentrale.de) ist als grenzüberschreitend tätige Selbstkontrollinstitution für die Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb zuständig. Schließlich bieten die Verbraucherzentralen der einzelnen Bundesländer Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes an.  

     

    Weiterführende Hinweise

    • Broschüre der Bafin: „Wertpapiergeschäfte - Was Sie als Anleger beachten sollten“: http://www.iww.de/sl44