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  • 15.05.2008 | Vermögensplanung

    Vor Laufzeitende verkaufen: Der Handel mit geschlossenen Fonds

    von Dipl.-Wirtschaftsjuristin (FH) Sandra Lüth, Hannover

    In der Nische der Steuersparprodukte befinden sich die geschlossenen Fonds schon lange nicht mehr. Derzeit sind in Deutschland über 100 Milliarden EUR in Immobilienfonds und über 25 Milliarden EUR in Schiffsbeteiligungen investiert. Veränderte gesetzliche – insbesondere steuerliche – Rahmenbedingungen haben in den vergangenen fünf Jahren dazu geführt, dass bei vielen Anlegern geschlossene Fonds wie andere Anlageklassen strategisch in der Portfolioplanung berücksichtigt werden. Gerade die Möglichkeit, seit fast zehn Jahren Anteile an geschlossenen Fonds vor Laufzeitende veräußern zu können, hat deren Beliebtheit gesteigert.  

     

    Geschlossene Fonds beziehen sich auf Investitionsobjekte wie Schiffe, Immobilien oder alternative Investments. Eine begrenzte Zahl von Anlegern beteiligen sich an der Finanzierung eines definierten Objektes wie zum Beispiel ein Containerschiff oder ein Bürogebäude. Meist wird dafür die Rechtsform einer Publikums-KG gewählt, sodass die Anleger zum Kommanditisten der Gesellschaft werden. Als Gegenleistung stehen dem Anleger dann Ausschüttungen des Fonds zu. 

     

    Den Anlegerwunsch nach der Handelbarkeit geschlossener Fonds erfüllen mittlerweile eine Vielzahl von Zweitmarktlösungen. Ursprünglich stand dem Anleger nur der persönliche Kontakt zum Fondsinitiator als Ausstiegsoption offen. Mittlerweile bestehen diverse unterschiedliche Handelsplattformen, die um verkaufswillige Anleger konkurrieren. 

     

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