12.10.2010 | Vorsorge für den Unternehmer
Arbeitslosenversicherung für Selbstständige künftig weiterhin möglich - aber auch teurer!
Der Bundestag hat am 7.7.10 einige Neuregelungen im Rahmen des Beschäftigungschancengesetzes (Gesetz für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt) beschlossen. Unter anderem hat der Bundesrat am 24.9.10 die Fortführung der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige gebilligt. Damit wird es Unternehmern weiterhin möglich sein, einen freiwilligen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Ursprünglich war die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige bis zum 31.12.10 befristet. Allerdings wird die Versicherung künftig deutlich teurer. Ab 2012 sollen sich die Beiträge vervierfachen.
Beitragshöhe
Die Beiträge werden 2011 auf 30,38 EUR (Ost) bzw. 35,78 EUR (West) monatlich verdoppelt. Ab 2012 werden die Beiträge dann noch einmal um das Doppelte angehoben auf 60,76 EUR (Ost) bzw. 71,56 EUR (West). Existenzgründer zahlen ab 2011 im ersten Gründungsjahr nur den halben Beitragssatz.
Die wichtigsten Änderungen in Kürze |
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Weiterführende Hinweise
- Antragsformular auf freiwillige Weiterversicherung: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg-Weiterversicherung.pdf
- Gesetzestext unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/019/1701945.pdf
- Voraussetzungen auf Versicherung siehe Betriebswirtschaftliche Mandantenbetreuung, 2/06, 27