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  • 12.10.2010 | Vorsorge für den Unternehmer

    Arbeitslosenversicherung für Selbstständige künftig weiterhin möglich - aber auch teurer!

    Der Bundestag hat am 7.7.10 einige Neuregelungen im Rahmen des Beschäftigungschancengesetzes (Gesetz für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt) beschlossen. Unter anderem hat der Bundesrat am 24.9.10 die Fortführung der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige gebilligt. Damit wird es Unternehmern weiterhin möglich sein, einen freiwilligen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Ursprünglich war die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige bis zum 31.12.10 befristet. Allerdings wird die Versicherung künftig deutlich teurer. Ab 2012 sollen sich die Beiträge vervierfachen.  

     

    Beitragshöhe

    Die Beiträge werden 2011 auf 30,38 EUR (Ost) bzw. 35,78 EUR (West) monatlich verdoppelt. Ab 2012 werden die Beiträge dann noch einmal um das Doppelte angehoben auf 60,76 EUR (Ost) bzw. 71,56 EUR (West). Existenzgründer zahlen ab 2011 im ersten Gründungsjahr nur den halben Beitragssatz.  

     

    Die wichtigsten Änderungen in Kürze
    • Unternehmer müssen den Antrag auf Arbeitslosenversicherung spätestens drei Monate, nachdem sie ihre Selbstständigkeit aufgenommen haben, stellen. Bisher betrug die Antragsfrist lediglich einen Monat.

     

    • Das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag ruht, wenn daneben eine Versicherungspflicht eintritt.

     

    • Wer ab Januar 2011 als Unternehmer in die Arbeitslosenversicherung einzahlt, kann erst nach fünf Jahren kündigen. Dann gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende.

     

    • Selbstständige, die sich bereits vor dem 1.1.11 freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert haben, werden automatisch nach den neuen Regelungen weiterversichert. Sie können die Versicherungspflicht jedoch auf Antrag bis zum 31.3.11 schriftlich gegenüber der Bundesagentur für Arbeit rückwirkend zum 31.12.10 kündigen.

     

    • Das Versicherungspflichtverhältnis endet automatisch, sobald der Versicherte länger als drei Monate in Verzug ist.

     

    • Unternehmer werden nicht mehr als Selbstständige in die Versicherung aufgenommen, wenn sie ab 2011 zweimal Arbeitslosengeld bezogen haben.
     

    Weiterführende Hinweise

    • Voraussetzungen auf Versicherung siehe Betriebswirtschaftliche Mandantenbetreuung, 2/06, 27
    Quelle: Ausgabe 10 / 2010 | Seite 263 | ID 139232

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