01.08.2007 | Wirtschaftsinformationen
Neue Datenbank ermöglicht Einblick in Informationspflichten der Wirtschaft
Die Bundesregierung hat den unbeschränkten Zugriff auf eine Datenbank ermöglicht, die jene Informations-, Berichts- und Dokumentationspflichten abbildet, die nach geltendem Bundes- und Europarecht für die deutsche Wirtschaft bestehen. Diese werden damit erstmals in einer zusammenhängenden Datenbank transparent gemacht. Sie sind unter der Internetadresse www.bundesregierung.de/informationspflichten für jeden einsehbar.
Zu den rund 11.000 enthaltenen staatlichen Informationspflichten für die Wirtschaft zählen die Fälle, in denen die Wirtschaft verpflichtet ist, Anträge, Formulare, Statistiken o.Ä. auszufüllen oder auch Nachweise und Dokumentationen zu führen. In der von den Ressorts der Bundesregierung und dem Statistischen Bundesamt gemeinschaftlich geschaffenen Datenbank können Informationspflichten recherchiert, eingesehen, nach verschiedenen Kriterien ausgewertet und gefiltert werden. Es finden sich zu jeder Informationspflicht allgemeine Angaben, etwa zur Ressortzuständigkeit oder zum Adressaten der geforderten Information. Auswertungen nach Stichworten, Ressorts oder Gesetzeskürzeln sind möglich. Nach Eingabe eines Gesetzeskürzels werden z.B. die identifizierten Informationspflichten zu diesem Gesetz angezeigt.