· Fachbeitrag · Besondere Anschaffungsvorgänge
So werden Mietkaufverträge bilanziell behandelt
von StB Dipl.-Bw. (FH) Thorsten Normann, Olsberg
| Mietkaufgestaltungen sind nach wie vor sehr beliebt. Die richtige bilanzielle Abbildung kann jedoch durchaus ihre Tücken haben. Der Beitrag zeigt, was es hier zu beachten gibt. |
1. Zuordnungsgrundsätze nach Handels- und Steuerrecht
Nach § 246 Abs. 1 S. 1 HGB muss der Jahresabschluss sämtliche Vermögensgegenstände enthalten, die dem Kaufmann zuzurechnen sind (Vollständigkeitsgebot). Fallen das zivilrechtliche und das wirtschaftliche Eigentum auseinander, ist die Zurechnung nach dem wirtschaftlichen Eigentum vorrangig (§ 246 Abs. 1 S. 2 HGB; § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO).
Wirtschaftlicher Eigentümer nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO ist derjenige, der die tatsächliche Sachherrschaft über ein Wirtschaftsgut derart ausübt, dass er den Eigentümer grundsätzlich für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann. Ein wirtschaftlicher Ausschluss des Eigentümers ist anzunehmen, wenn der Herausgabeanspruch des Eigentümers keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (BFH 26.1.70, IV R 144/66) oder dem Eigentümer kein Herausgabeanspruch mehr zusteht (BFH 22.8.84, I R 198/80).
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