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Größenklassen für Betriebsprüfung ab 2013
Zur Bestimmung des Prüfungsturnus werden Unternehmen von der Finanzverwaltung nach den Kriterien Umsatz und Gewinn in die Größenklassen Großbetriebe, Mittelbetriebe, Kleinbetriebe sowie Kleinstbetriebe eingeteilt. Mit Schreiben vom 22.6.12 hat das BMF neue Größenklassen für die steuerliche Außenprüfung nach § 193 AO ab 1.1.13 veröffentlicht.
Handelsbetriebe mit Umsatzerlösen von über 900.000 EUR werden beispielsweise als Mittelbetriebe eingestuft; bei freien Berufen erfolgt die Einstufung als Mittelbetrieb bei über 830.000 EUR. Die Betriebsgrößenmerkmale bestimmen die Häufigkeit von Betriebsprüfungen. Großbetriebe werden von der Finanzverwaltung einer laufenden Prüfung unterzogen
Weiterführender Hinweis:
Quelle: ID 34752610