· Fachbeitrag · Bewertung des Vorratsvermögens
BMF nimmt zur Zulässigkeit der Lifo-Methode in der Steuerbilanz Stellung
von WP StB Dipl.-Kfm. Lukas Graf, Meißen und StB Dipl.-Bw. (FH) Christian Westhoff, Datteln
| Das BMF (12.5.15, IV C 6 - S 2174/07/10001: 002, Abruf-Nr. 144644 ) hat jüngst zur steuerlichen Zulässigkeit der Lifo-Methode bei der Bewertung des Vorratsvermögens Stellung genommen. Grund genug, die Systematik der Lifo-Methode sowie die (neue) Sichtweise des BMF näher zu betrachten. |
1. Systematik der Lifo-Methode
Das Lifo-Verfahren („last in - first out“) unterstellt, dass zuletzt zugegangene Bestände als erstes wieder entnommen werden. Durch die Unterstellung einer Verbrauchsfolge kann die Vorratsbewertung erleichtert (z.B. bei Massenartikeln) oder erst ermöglicht werden (z.B. bei Vermischung von Beständen an Flüssigkeit oder Schüttgut).
Es sind zwei Verfahren zu unterscheiden: Die periodische Lifo-Bewertung und die permanente Lifo-Bewertung:
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