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  • · Fachbeitrag · Bewertungsverfahren

    Bilanzierung von Vorräten: Bewertungsvereinfachungen sinnvoll nutzen

    von StB Dipl.-Bw. (FH) Thorsten Normann, Olsberg

    | Vermögensgegenstände sind grundsätzlich einzeln zu bewerten. Insbesondere beim Vorratsvermögen lassen das Handels- und Steuerrecht jedoch einige praxisrelevante Erleichterungen zu, die nachfolgend anhand eines Beispiels vorgestellt werden. |

    1. Überblick und Ausgangsfall

    Die drei wichtigsten Bewertungsvereinfachungen im Bereich des Vorratsvermögens sind

    • die Gruppenbewertung zu gewogenen Durchschnittspreisen,