· Fachbeitrag · Bewertungsverfahren
Bilanzierung von Vorräten: Bewertungsvereinfachungen sinnvoll nutzen
von StB Dipl.-Bw. (FH) Thorsten Normann, Olsberg
| Vermögensgegenstände sind grundsätzlich einzeln zu bewerten. Insbesondere beim Vorratsvermögen lassen das Handels- und Steuerrecht jedoch einige praxisrelevante Erleichterungen zu, die nachfolgend anhand eines Beispiels vorgestellt werden. |
1. Überblick und Ausgangsfall
Die drei wichtigsten Bewertungsvereinfachungen im Bereich des Vorratsvermögens sind
- die Gruppenbewertung zu gewogenen Durchschnittspreisen,
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