· Fachbeitrag · Bilanzierung
Altersteilzeitvereinbarungen in Handels- und Steuerbilanz
von StB Dipl.-Bw. (FH) Thorsten Normann, Olsberg
| Die richtige Abbildung von Altersteilzeitvereinbarungen gehört zu den Klassikern bei der Bilanzierung. Das Urteil des BFH (27.9.17, I R 53/15 ) zum Nachteilsausgleich und das daraufhin geänderte Schreiben des BMF (22.10.18, IV C 6 - S 2175/07/10002 , Abruf-Nr. 205142 ) zeigen jedoch, dass es auch hier immer noch Neuerungen gibt. Grund genug, im Folgenden die richtige Bilanzierung in Handels- und Steuerbilanz zu betrachten. |
1. Funktionsweise von Altersteilzeitvereinbarungen
Nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) besteht für Arbeitgeber die Möglichkeit, mit Arbeitnehmern eine Altersteilzeitvereinbarung zu schließen (frühester Beginn: 55. Lebensjahr). Die Vereinbarungen können auf Individualabreden, Betriebsvereinbarungen oder auf Tarifverträgen beruhen. Für die Gestaltung der Altersteilzeit stehen die folgenden Modelle zur Verfügung:
Beide Modelle haben zunächst gemeinsam, dass die regelmäßige Arbeitszeit (in der Regel um 50 %) reduziert wird. Die damit verbundene Reduzierung der Vergütung wird durch Aufstockungszahlungen des Arbeitgebers teilweise abgefangen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses BBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig