· Fachbeitrag · Bilanzierung
BStBK zum Ausweis passiver latenter Steuern als Rückstellung
| Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat auf ihrer Homepage ( www.bstbk.de/de/themen/rechnungslegung/index.html ) am 12.10.12 eine Verlautbarung zum Ausweis passiver latenter Steuern als Rückstellungen in der Handelsbilanz veröffentlicht. |
Diese Verlautbarung ist insbesondere deshalb interessant, weil die BStBK hinsichtlich des Ansatzes und der Bewertung von Rückstellungen für passive latente Steuern nach § 249 Abs. 1 S. 1 HGB in der Handelsbilanz eine andere Auffassung als das Institut der Wirtschaftsprüfer vertritt (vgl. insoweit IDW RS HFA 7 „Handelsrechtliche Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften“, Tz. 26 bis 28).
PRAXISHINWEIS | Die Verlautbarung soll in Kürze in der DStR veröffentlicht werden. |
Quelle: Ausgabe 11 / 2012 | Seite 267 | ID 36458890