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  • · Nachricht · Bilanzierung

    DStV kämpft gegen die Erweiterung des steuerlichen Herstellungskostenbegriffs

    | Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) wendet sich erneut gegen die von der Bundesregierung im Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinie 2008 (EStÄR 2012) geplante Erweiterung des steuerlichen Herstellungskostenbegriffs um die angemessenen Kosten der allgemeinen Verwaltung, der angemessenen Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung. |

     

    Hintergrund

    Ungeachtet des handelsrechtlichen Aktivierungswahlrechts nach § 255 Abs. 2 S. 3 HGB sollen diese Kosten künftig steuerrechtlich der Aktivierungspflicht unterliegen. Der DStV hatte sich hierzu bereits mit Schreiben vom 6.6.2012 (Stellungnahme S 07/12) gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen kritisch geäußert und die weitreichenden Auswirkungen dieser Neuregelung dargelegt.

     

    Daneben erhielt die Thematik durch die Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates anlässlich dessen Stellungnahme zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 am 6.7.12 eine interessante Wende. Darin empfehlen die Ausschüsse - unter Federführung des Finanzausschusses - dem Bundesrat, sich für eine gesetzliche Verankerung der bisherigen langjährigen Verwaltungspraxis durch Übernahme des handelsrechtlichen Aktivierungswahlrechts in § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG auszusprechen. Demnach brauchen bei der Berechnung der Herstellungskosten … die angemessenen Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie die angemessenen Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung im Sinne des § 255 Absatz 2 S. 3 des Handelsgesetzbuches nicht einbezogen zu werden.

     

    Entscheidung des Bundesrats

    Diesen Vorstoß des Finanzausschusses unterstützte der DStV und wandte sich kurzfristig in einem Schreiben an die Ministerpräsidenten der Länder mit der Bitte, entsprechend der Empfehlung der Ausschüsse Stellung zu nehmen. Leider ist der Bundesrat dem Petitum seines Finanzausschusses nicht gefolgt.

     

    Stellungsnahme und Anregung des DStV

    Angesichts dieser Entwicklung sowie der damit einhergehenden weitreichenden Auswirkungen für die Praxis wendet sich nunmehr der Präsident des DStV Hans-Christoph Seewald mit Schreiben vom 19.7.12 (Stellungnahme S 09/12) an den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Ernst Burgbacher. In seinem Anschreiben weist DStV-Präsident Seewald einmal mehr darauf hin, dass die in der EStÄR 2012 geplante Abschaffung des steuerlichen Aktivierungswahlrechts in erster Linie mit einer weiteren Bürokratisierung für deutsche Unternehmen verbunden sein wird. Diese sind zur Implementierung einer aufwendigen Kostenträgerrechnung gezwungen, um die - in der Literatur mitunter als „herstellungsfern“ dargestellten - Kosten den einzelnen Wirtschaftsgütern angemessen zuordnen zu können.

     

    Der DStV-Präsident regt an, den Vorschlag der Ausschüsse des Bundesrates zur gesetzlichen Festschreibung des bislang in R 6.3 Abs. 4 EStR geregelten Aktivierungs-wahlrechts zu übernehmen. Alternativ sollte die mit der EStÄR 2012 geplante Erweiterung des steuerlichen Herstellungskostenbegriffs jedoch unbedingt abgelehnt werden.

    Quelle: ID 34745040

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