· Fachbeitrag · Bilanzierung
Regierungsinitiative zur Bewertung von Pensionsrückstellungen
| Das Bundeskabinett hat am 27.1.16 einen Regierungsentwurf zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen. Darin wird der Niedrigzinssituation durch Anpassungen von Bewertungsparametern für Pensionsrückstellungen Rechnung getragen. |
Der bei der Bewertung anzuwendende Zins wird bislang aus dem durchschnittlichen Marktzins der letzten sieben Jahre ermittelt und liegt zum 31.12.15 bei rund 3,9 %. Mit jedem Prozentpunkt, den die Zinsen fallen, erhöhen sich die Pensionsrückstellungen um etwa 15 bis 20 %, ohne dass auf der Aktivseite Wertsteigerungen aus Zinsänderungen entsprechend gezeigt werden dürfen. Der niedrige Rechnungszins führt daher zu überhöhten Pensionsrückstellungen und verzerrt die Darstellung der wirtschaftlichen Lage der Unternehmen.
Im jetzt vorliegenden Entwurf wird die Durchschnittsberechnung auf zehn Jahre ausgedehnt. Die Regelung soll für Geschäftsjahre gelten, die nach dem 31.12.15 enden, darf aber rückwirkend angewendet werden. Sie steht damit wahlweise auch für Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2015 offen.
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