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  • · Nachricht · Bilanzierung

    Rückstellungen wegen zukünftiger Betriebsprüfung bei Großbetrieben

    | In der Steuerbilanz einer als Großbetrieb i.S. von § 3 BpO 2000 eingestuften Kapitalgesellschaft sind Rückstellungen für die im Zusammenhang mit einer Außenprüfung bestehenden Mitwirkungspflichten gemäß § 200 AO , soweit diese die am jeweiligen Bilanzstichtag bereits abgelaufenen Wirtschaftsjahre (Prüfungsjahre) betreffen, grundsätzlich auch vor Erlass einer Prüfungsanordnung zu bilden (BFH 6.6.12, I R 99/10 ). |

    Quelle: ID 35426150

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