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  • · Fachbeitrag · Buchführung und Bilanzierung

    Erhöhung der Buchführungsgrenzen ab 2016 geplant

    | Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz (Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie) sollen u.a. zum 1.1.16 die Schwellenwerte für die Befreiung von der Buchführungs-/Aufzeichnungs- sowie Bilanzierungspflicht nach § 241a S. 1 HGB sowie § 141 Abs. 1 S. 1 AO um 20 % erhöht werden. |

     

    Die neuen Schwellenwerte sehen damit wie folgt aus:

    • Umsatzerlöse ≤ 600.000 EUR (bisher 500.000 EUR);