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  • · Fachbeitrag · Buchführung und Jahresabschluss

    Aktuelles zur Bilanzierung von Verbindlichkeiten aus Rechtsprechung und Praxis

    von StB Dipl.-Bw. (FH) Thorsten Normann, Olsberg

    | In (fast) jeder Bilanz werden Verbindlichkeiten ausgewiesen. Verglichen mit den Rückstellungen wird ihnen jedoch oft nur wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Der folgende Beitrag lenkt den Fokus auf diese Bilanzposition und stellt neben den Grundsätzen auch interessante Entwicklungen in der Rechtsprechung vor. Schließlich zeigt ein Musterfall, welche Steuereffekte ein unverzinsliches Darlehen auslösen kann. |

    1. Ansatz von Verbindlichkeiten

    Die handelsrechtliche Grundlage für die Bilanzierung von Verbindlichkeiten bzw. Schulden ist § 246 Abs. 1 HGB (Vollständigkeitsgebot). In § 266 Abs. 3 C Nr. 1 bis Nr.  8 HGB werden die wichtigsten Verbindlichkeitstypen aufgezählt.

    Anders als bei einer Rückstellung (§ 249 Abs. 1 HGB) steht bei einer Verbindlichkeit die Verpflichtung dem Grunde und der Höhe nach fest.