· Fachbeitrag · Digitalisierung
BFH zur Zumutbarkeit der elektronischen Übermittlung einer Bilanz
| Immer wieder müssen sich die Gerichte damit beschäftigen, ob die Pflicht zur Erstellung und Übermittlung von Bilanzen in elektronischer Form für Kleinstbetriebe verhältnismäßig ist. Der BFH (21.4.21, XI R 29/20, Abruf-Nr. 224038 ) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein Aufwand von 40 EUR durchaus zumutbar ist. |
1. Hintergrund
Die elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen ist in § 5b EStG geregelt. Gemäß Abs. 2 dieser Vorschrift kann die Finanzbehörde zur Vermeidung unbilliger Härten auf Antrag auf eine elektronische Übermittlung verzichten.
2. Worum ging es im zugrunde liegenden Fall?
Die Beteiligten stritten darüber, ob die Steuerpflichtige ‒ eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) mit einem Stammkapital von 2.500 EUR ‒ einen Anspruch darauf hat, dass das FA zur Vermeidung unbilliger Härten auf die elektronische Übermittlung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung der Steuerpflichtigen verzichtet. Der Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Internetplattformen.
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