· Fachbeitrag · Existenzgründerberatung
Unternehmensgründungen: Neue Regelungen ab 1.1.21
von Dipl.-Finw., M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finw.Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Aufgrund einer Gesetzesänderung sind Unternehmensgründer ab 1.1.21 verpflichtet, dem Finanzamt die Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit aktiv durch Abgabe eines Fragebogens innerhalb eines Monats nach Neugründung auf elektronischem Wege mitzuteilen. Zudem sind Vereinfachungsregelungen bei der Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Kraft getreten. Welche Änderungen ab sofort bei Unternehmensgründungen zu beachten sind, wird im Folgenden erläutert. |
1. Was hat sich zum 1.1.21 geändert?
Unternehmensgründer müssen dem zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monats nach Eröffnung eines land- und forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Betriebs oder Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit weitere Auskünfte über die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse erteilen („Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“). Bislang konnte dieser Fragebogen per Brief, E-Mail etc. abgegeben werden. Ab dem 1.1.21 sind diese Auskünfte gemäß § 138 Abs. 1b S. 2 AO jedoch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle ‒ also elektronisch ‒ zu übermitteln.
Hier werden vor allem allgemeine Angaben, Informationen zur Tätigkeit, Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen, zur Gewinnermittlung, zur Lohnsteuer, zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer (ggf. Kleinunternehmer) gemacht. Zu beachten ist zudem, dass sich für Unternehmensgründer ab dem 1.1.21 Änderungen bei der monatlichen Abgabeverpflichtung von Voranmeldungen ergeben haben.
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