05.10.2017 · Fachbeitrag · Einkommensteuer
Firmenbezeichnung als wesentliche Betriebsgrundlage
| Wird bei einem Betriebsverkauf eine am Markt eingeführte Firmenbezeichnung im Rahmen eines Franchisevertrags lediglich zur Nutzung überlassen, sind nicht alle wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen worden (BFH 20.3.17, X R 11/16, Abruf-Nr. 196050 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses BBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig