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  • 05.10.2017 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Firmenbezeichnung als wesentliche Betriebsgrundlage

    | Wird bei einem Betriebsverkauf eine am Markt eingeführte Firmenbezeichnung im Rahmen eines Franchisevertrags lediglich zur Nutzung überlassen, sind nicht alle wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen worden (BFH 20.3.17, X R 11/16, Abruf-Nr. 196050 ). |