· Fachbeitrag · Erste EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Überblick und allgemeine Anforderungen an den Nachhaltigkeitsbericht
von Prof. Dr. Hanno Kirsch, Meldorf
| Am 31.7.23 hat die EU-Kommission im Wege eines delegierten Rechtsakts das erste vollständige sektorunabhängige Set von Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards veröffentlicht. Dieses ist zunächst unmittelbar für alle großen Kapitalgesellschaften (KapG) und Personengesellschaften (PersG) i. S. des § 264a HGB (auch nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen) verbindlich und bereits für die ab dem 1.1.24 bzw. 1.1.25 beginnenden Geschäftsjahre anzuwenden. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Standards und geht auf wesentliche Regelungsinhalte ein. Zudem werden die allgemeinen Anforderungen dargestellt, die an den Nachhaltigkeitsbericht gerichtet sind. |
1. Hintergrund
Mit der „Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.12.22 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen“ (ABl. EU L 322/15 vom 16.12.22) wurde die bislang nur für wenige kapitalmarktorientierte Unternehmen anzuwendende nichtfinanzielle Berichterstattung durch eine Nachhaltigkeitsberichterstattung ersetzt.
Neben der Ausweitung des Anwenderkreises (vgl. unter 2.) ist ein zentrales Anliegen dieser geänderten EU-Richtlinien eine bessere Vergleichbarkeit der hieraus resultierenden Nachhaltigkeitsberichte, die sich insbesondere in der Verwendung verbindlich zu beachtender EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung niederschlägt (vgl. Erwägungsgrund [37] der Richtlinie [EU] 2022/2464). Die EU-Kommission beauftragte mit der Ausarbeitung der Standards (European Sustainability Reporting Standards, im Folgenden ESRS) die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group), die am 22.11.22 das erste Set an Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards der EU-Kommission zur Prüfung und Veröffentlichung übergab. Nach Prüfung und Regelung einzelner zusätzlicher Erleichterungen (einschließlich zeitlicher Übergangsregelungen) veröffentlichte die EU-Kommission am 31.7.23 das erste Set von ESRS.
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