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  • · Fachbeitrag · EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Nachhaltigkeitsberichterstattung zu Sozialaspekten nach den ESRS (Teil 2)

    von Prof. Dr. Hanno Kirsch, Meldorf

    | Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) enthalten für den Bereich Soziales umfangreiche Angabepflichten. Im ersten Teil des Beitrags ( BBP 24, 19 ) wurden insbesondere die Angaben in Bezug auf das eigene Personal (ESRS S1) betrachtet. Nunmehr werden die Angabepflichten nach den übrigen Sozialberichterstattungsstandards und die vergleichsweise großzügigen Ausnahme- bzw. Übergangsregelungen thematisiert. |

    1. ESRS S2 „Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette“

    ESRS S2 bezieht sich auf alle Arbeitnehmer, die sich in der dem Unternehmen vor- oder nachgelagerten Wertschöpfungskette befinden. Hierzu zählen u. a. Arbeitnehmer

    • in ausgegliederten Servicebereichen, die in den Betrieben des Unternehmens tätig sind (z. B. Arbeitnehmer eines externen Catering-Unternehmens),