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  • · Fachbeitrag · Gebäude auf fremdem Grund und Boden

    Betriebsgebäude auf Ehegattengrundstück: Altfälle werden zur Steuerfalle

    von Dipl.-Finw. (FH) StB Sonja Steben, Dortmund und Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln

    | „Doppelte AfA bei Bebauung eines Ehegattengrundstücks“: So oder so ähnlich war im vergangenen Jahr die Reaktion auf ein Urteil des BFH (9.3.16, X R 46/14 ) zur ertragsteuerlichen Behandlung eines Betriebsgebäudes, das ein Unternehmer-Ehegatte auf einem auch dem Nichtunternehmer-Ehegatten gehörenden Grundstück errichtet. Das BMF hat nun beschlossen, das Urteil anzuwenden. Dafür ist jedoch ein hoher Preis zu zahlen. Denn die in der Vergangenheit erzielten Steuervorteile sollen gewinnwirksam rückgängig gemacht werden (BMF 16.12.16, IV C 6 - S 2134/15/10003, Abruf-Nr. 191226 ). |

    1. Der vom X. Senat zu entscheidende Sachverhalt

    Ein Unternehmer-Ehegatte (EM) errichtete mit eigenen Mitteln auf beiden Ehegatten zu gleichen Teilen gehörenden Grundstücken betrieblich genutzte Gebäude. EM schrieb nicht nur die auf seine Miteigentumsanteile entfallenden Herstellungskosten ab, sondern auch diejenigen, die auf die Miteigentumsanteile seiner Ehefrau (EF) entfielen.

     

    Mittels vorweggenommener Erbfolge übertrug EM seinen Betrieb unentgeltlich auf seinen Sohn (S), der den Betrieb fortführte. Gleichzeitig übertrugen die Eltern die Grundstücke, auf denen sich die betrieblich genutzten Gebäude befanden, ebenfalls unentgeltlich auf S. Dieser behandelte die Übertragung der Grundstücke wie folgt: