· Fachbeitrag · Vorweggenommene Erbfolge
Betriebsgrundstück: Doppelte Abschreibung für Miteigentumsanteil des Ehegatten
von StB LL.M. Dennis Janz, Dortmund
Errichtet ein Unternehmer mit eigenen Mitteln ein Gebäude auf einem auch dem Nichtunternehmer-Ehegatten gehörenden Grundstück, wird der Nichtunternehmer-Ehegatte Eigentümer des auf seinen Miteigentumsanteil entfallenden Gebäudeteils. Übertragen die Ehegatten das gemeinsame Grundstück später unentgeltlich auf ihr Kind, das den Betrieb fortführt, kann es den Gebäudeteil des Nichtunternehmer-Ehegatten mit dem Teilwert einlegen und somit im Ergebnis doppelt abschreiben (BFH 9.3.16, X R 46/14, Abruf-Nr. 185681). |
Sachverhalt
1994 übertrug Vater (V) sein Einzelunternehmen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich auf seinen Sohn (S). Zugleich übertrugen V und die Mutter (M) dem S zwei Grundstücke, deren Miteigentümer sie je zur Hälfte waren. In den Jahren zwischen 1960 und 1970 hatte V auf einem Grundstück mit eigenen Mitteln mehrere betrieblich genutzte Gebäude errichtet. Auf dem anderen Grundstück wurden durch ihn im selben Zeitraum mehrere Mehrfamilienhäuser errichtet, welche als Werkswohnungen für Arbeitnehmer des Betriebs genutzt wurden.
Den Grund und Boden sowie die Gebäude hatte V zunächst in vollem Umfang aktiviert. Anlässlich einer Außenprüfung wurde der hälftige Grund und Boden erfolgsneutral ausgebucht. Die auf den hälftigen Miteigentumsanteil der M entfallenden Herstellungskosten der Gebäude wurden als immaterielle Wirtschaftsgüter behandelt. Die AfA erfolgte insoweit über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 50 Jahren.
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