· Fachbeitrag · Gewinnermittlung
Wann besteht die Pflicht zur Führung von Büchern nach HGB und Abgabenordnung?
von Dr. Stephan Peters, Münster
| Der Beitrag nimmt sich der grundsätzlichen Pflicht zur Führung von Büchern, der Ermittlung der Grenzen sowie der Folgen einer Überschreitung der Buchführungsgrenzwerte an. Ebenso werden die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Buchführungspflicht erläutert. |
1. Grundsatz
Nach den Vorschriften des EStG kann der Gewinn entweder durch Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG) oder Einnahmen-Überschuss Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ermittelt werden. Für die Frage, ob ein Steuerpflichtiger verpflichtet ist, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu erstellen, verweist § 140 Abs. 1 AO zunächst primär auf die Vorschriften der §§ 238 ff. HGB. Danach ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen. Eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Buchführung ergibt sich handelsrechtlich aus § 241a HGB, wenn
- Einzelkaufleute
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