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  • 13.07.2015 · Fachbeitrag · Grundsteuer

    Wertminderung der Grundsteuer wegen Windkraftanlagen

    | Die OFD Nordrhein-Westfalen hat in einer Verfügung festgelegt, dass Immobilieneigentümer wegen nahe stehender Windkraftanlagen einen Abschlag vom Einheitswert vornehmen dürfen. Das hat die Senkung der Grundsteuer zur Folge. Voraussetzung für die Kürzung ist, dass die Lärmbelastung den Grenzwert um mehr als 10 dB überschreitet. Welche Grenzwerte gelten, steht in dem Schreiben der OFD Nordrhein-Westfalen (Kurzinfo vom 20.4.15 – Einheitsbewertung Nr. 001/2015, Abruf-Nr. 144547 ). |