· Fachbeitrag · Handels- und Steuerbilanz
Rückstellungen als Schwerpunkt der Bilanzvorbesprechung ‒ Teil 1
von Richard Spieker, Dortmund
| Wegen der zahlreichen Sachverhalte, die letztendlich zur Bildung einer Rückstellung führen können, kann der Überblick leicht verloren gehen. Der erste Teil des Beitrags systematisiert daher zunächst die diversen Rückstellungsarten und stellt die Rückstellungen im Personalbereich vor. |
1. Gliederung der wichtigsten Rückstellungen
Unabhängig davon, ob der Jahresabschluss von einem Steuerberater oder von der hausinternen Buchhaltung aufgestellt wurde, erfolgt grundsätzlich eine finale Bilanzbesprechung mit der Geschäftsleitung. Genauso wichtig wie die Schlussbesprechung ist jedoch auch eine Bilanzvorbesprechung, in der die wichtigsten bilanziellen Aspekte im Vorhinein mit der Geschäftsleitung „abgeklopft“ werden. Nicht zuletzt aus bilanzpolitischer Sicht bildet dabei der Rückstellungsbereich häufig den Schwerpunkt bei den Besprechungen.
Handelsrechtlich ist die Rückstellungsgliederung gemäß § 266 Abs. 3 Buchstabe B. HGB wie folgt vorgegeben:
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