· Fachbeitrag · Handels- und Steuerrecht
Aktuelles aus der Rechtsprechung und Verwaltungspraxis zur Bilanzierung
von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
| Bei der Erstellung von Jahresabschlüssen gilt vielfach das Motto: „Hoch lebe das Vorjahr.“ Dies ist insoweit verständlich, als viele Bilanzpositionen übernommen und fortgeschrieben werden müssen. Allerdings müssen auch die aktuelle Rechtsprechung und die neue Verwaltungsauffassung umgesetzt werden. Der Beitrag zeigt ausgewählte Neuerungen. |
1. Neue GoBD
Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ wurden wegen der fortschreitenden Digitalisierung kürzlich überarbeitet (BMF 28.11.19, IV A 4 - S 0316/19/10003 :001). Die neuen GoBD gelten ab dem 1.1.20, wobei der Steuerpflichtige sie bereits auf frühere Besteuerungszeiträume anwenden kann. Die wesentlichen Änderungen im Vergleich zu den GoBD vom 14.11.14 im Überblick:
- Cloud-Systeme sind nunmehr explizit in den Anwendungsbereich der GoBD einbezogen (vgl. Rz. 20).
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