· Fachbeitrag · Handelsrechtliche Bilanzierung
Hilfestellung durch Rückgriff auf die internationalen Rechnungslegungsnormen
von Prof. Dr. Hanno Kirsch, Meldorf
| Mit der Novellierung des Handelsrechts durch das BilMoG verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, eine gleichwertige aber einfachere und kostengünstigere Alternative zu bieten und außerdem, das Bilanzrecht durch Annäherung an die IFRS zu modernisieren (Deutscher Bundestag, BT-DRS 16/10067, S. 32). Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich der vorliegende Beitrag damit, ob und inwieweit die handelsrechtliche Bilanzierung und Bewertung zur Auslegung nicht durch den Gesetzgeber geregelter Zweifelsfragen auf die Regelungen der IAS/IFRS zurückgreifen kann oder sogar muss. |
1. Entwicklung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
Hierzu werden im ersten Schritt die Änderungen bei den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung untersucht. Sofern eine grundsätzliche Annäherung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) an die IAS/IFRS zu konstatieren sein sollte, ist aufgrund der allgemeinen Auslegungs- bzw. Lückenfüllungsfunktion der GoB ein umfassender(er) Rückgriff auch auf die IAS/IFRS möglich; dies gilt selbstverständlich nur, soweit auch die Änderung der GoB reicht.
Der Beitrag „Welche Weiterentwicklung der GoB ergibt sich durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz?“ (BBP 10, 136) beschäftigte sich ausführlich mit der Frage der aufgrund des BilMoG möglicherweise eingetretenen Annäherung an die Grundsätze der internationalen Rechnungslegung nach dem seinerzeit geltenden IAS-Framework. Als wesentliche Ergebnisse wurden dabei herausgearbeitet:
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