· Fachbeitrag · Jahresabschluss
Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die handelsrechtliche Rechnungslegung
von WP StB Lukas Graf, Meißen
| Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat sich mit Schreiben vom 9.8.22 (Stand: 3. Update, August 2022) umfassend zu den „Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die Rechnungslegung und deren Prüfung“ geäußert. Nachfolgend werden die wesentlichen Bilanzierungshinweise für den handelsrechtlichen Jahresabschluss dargestellt. Für Fragen zur Konzernrechnungslegung und der IFRS-Bilanzierung wird auf die IDW-Stellungnahme verwiesen. |
1. Wertaufhellung oder Wertbegründung?
Das IDW hat die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des Ukraine-Kriegs für Abschlüsse auf Stichtage vor dem 24.2.22 als wertbegründend eingestuft.
Beachten Sie | Etwas anderes gilt allein in den Fällen, in denen wegen der Auswirkungen des Kriegs die Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit nicht mehr aufrechterhalten werden kann und eine Bilanzierung unter Aufgabe der Going-Concern-Prämisse erforderlich ist.
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