· Fachbeitrag · Jahresabschluss
Die Bilanzierung von Zuwendungen nach Handels- und Steuerrecht - Teil 1
von WP StB Dipl.-Kfm. Lukas Graf, Heidelberg
| Spätestens bei der Jahresabschlusserstellung stellt sich die Frage, wie im Wirtschaftsjahr gewährte Zuschüsse bilanziell zu behandeln sind. Eine Frage, die angesichts der unterschiedlichen Zuwendungsarten nicht immer einfach zu beantworten ist. Anlass genug, um in einem zweiteiligen Beitrag die Bilanzierung von Zuwendungen näher vorzustellen. |
1. Unbedingt rückzahlbare Zuwendungen
Unbedingt rückzahlbare Zuwendungen haben Finanzierungs- und keinen Zuschusscharakter. Demzufolge handelt es sich handelsrechtlich um Verbindlichkeiten, die nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen sind.
Hinweis | Sollten diese Zuwendungen unverzinslich oder unterverzinslich sein, so ist dies für die handelsrechtliche Ansatz- und Folgebewertung unerheblich, da eine Abzinsung unzulässig ist (Beck‘scher Bilanzkommentar, 8. Aufl., § 253 HGB, Rz. 63).
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