· Fachbeitrag · Jahresabschluss
DRÄS 8 bringt Änderungen für den Lagebericht
von Prof. Dr. Hanno Kirsch, Meldorf
| Grundsätze für einen ordnungsmäßigen Konzernlagebericht enthält der Deutsche Rechnungslegungs Standard (DRS) 20. Wegen der Strukturgleichheit besitzen diese Regelungen auch erhebliche Relevanz für den Lagebericht. Infolge des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (BGBl I 17, 802) wurde der DRS 20 nun durch den DRÄS 8 (BAnz AT 4.12.17 B1) angepasst. Der Beitrag zeigt, welche bereits ab dem Geschäftsjahr 2017 anzuwendenden Neuregelungen der DRÄS 8 im Hinblick auf den (Konzern-)Lagebericht enthält. |
1. Übersicht
Der DRÄS 8 führt zu geringfügigen Anpassungen bei mehreren DRS. Materiell ändert er ausschließlich DRS 20. Folgende Bereiche des DRS 20 sind hiervon erfasst:
- Definitionen (DRS 20.11),
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