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  • · Fachbeitrag · Jahresabschluss

    Handelsrechtliche Bilanzierungsspielräume beim Ansatz und der Bewertung von Rückstellungen

    von WP StB Dipl.-Kfm. Klaus Wiechers und WP StB Dipl.-Kfm. Lukas Graf, beide Heidelberg

    | Mit dem BilMoG hat der Gesetzgeber die Aufwandsrückstellung abgeschafft und die Bewertung von Rückstellungen weitgehend kodifiziert. Obwohl damit Gestaltungspotenzial beseitigt wurde, bestehen bei den Rückstellungen weiterhin handelsrechtliche Bilanzierungsspielräume, die nachfolgend näher betrachtet werden. |

    1. Begriff, Ansatz und Bewertung

    Rückstellungen sind ungewisse Verpflichtungen nach § 249 Abs. 1 S. 1 HGB, die also dem Grunde oder der Höhe nach unsicher sind. Diese Unsicherheit hat wesentliche Bedeutung dafür, ob und in welcher Höhe eine Rückstellung anzusetzen ist.

     

    Rückstellungen, die dem Grunde nach unsicher sind, müssen nicht zwingend zu einer tatsächlichen Verpflichtung führen. Deshalb muss der Kaufmann zunächst abwägen, ob überhaupt mit einer Inanspruchnahme ernsthaft zu rechnen ist (Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme).