· Fachbeitrag · Jahresabschluss
Rechnungsabgrenzungsposten: Welche Vereinfachungen sind (noch) zulässig? (Teil 2)
von WP StB Lukas Graf, Meißen
| Im 1. Teil des Beitrags wurde betrachtet, ob der Einsatz von Inventurvereinfachungen und -erleichterungen bei der Bilanzierung überhaupt zulässig ist (vgl. BBP 21, 311 ). In diesem Teil geht es nun insbesondere um die praktische Umsetzung der Gruppenbewertung (§ 240 Abs. 4 HGB) für aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten (RAP). |
1. Gruppenbewertung für RAP
Eine Gruppenbewertung von aktiven RAP ist in der Bilanzierungspraxis insbesondere dann sinnvoll, wenn eine Vielzahl von Kleinrechnungen abzugrenzen ist. Gerade bei abweichenden Bilanzstichtagen, bei Zwischenbilanzen oder im Rahmen eines hochwertigen Monatsreportings mit Abgrenzungsbuchungen ergibt sich die Notwendigkeit sachgerechter Vereinfachungen.
Dies betrifft beispielsweise folgende Geschäftsvorfälle:
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