· Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften
Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines GmbH-Jahresabschlusses
von RA Dr. Jochen Blöse, FA f. Handels- und Gesellschaftsrecht, MBA, Mediator (CfM), Köln
| Die GmbH ist Formkaufmann nach § 6 HGB . Demzufolge ist sie buchführungspflichtig und zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Unter welchen Voraussetzungen der Jahresabschluss nichtig sein kann und welche Konsequenzen sich daraus ergeben, wird nachfolgend dargestellt. |
1. Kompetenzverteilung bei der Aufstellung und Feststellung
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind die Geschäftsführer der Gesellschaft zuständig. Nach § 41 GmbHG sind die Geschäftsführer zunächst verpflichtet, für die ordnungsmäßige Buchführung der Gesellschaft zu sorgen. Dies umfasst auch die Verpflichtung zur Aufstellung der Bilanz und der GuV (Kleindiek in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 18. Aufl., 12, § 41, Rz. 6). Gleiches ergibt sich aus § 264 Abs. 1 S. 1 HGB. Danach haben die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft (dies sind nach § 35 Abs. 1 GmbHG deren Geschäftsführer) den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der GuV eine Einheit bildet, sowie einen Lagebericht aufzustellen.
Die Kompetenz für die Feststellung des Jahresabschlusses liegt bei der Gesellschafterversammlung (§ 46 Nr. 1 GmbHG). Allerdings kann diese Kompetenz durch Satzungsbestimmung einem Aufsichtsrat übertragen werden (Schneider in Scholz, GmbHG, 11. Aufl., 14, § 52, Rz. 158).
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