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  • · Fachbeitrag · Personengesellschaften

    Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung zur Abfärbewirkung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG

    von StB Dipl.-Bw. (FH) Thorsten Normann, Olsberg

    | Der BFH (6.6.19, IV R 30/16, Abruf-Nr. 210294 ) hat kürzlich zur Abfärbewirkung von gewerblichen Beteiligungseinkünften auf eine vermögensverwaltende Personengesellschaft Stellung bezogen. Anlass genug, die aktuelle Rechtslage und konkrete praktische Auswirkungen vorzustellen. |

    1. Rechtliche Einordnung

    Durch die Abfärbetheorie, auch als Infektionstheorie bezeichnet, werden die nicht gewerblichen Einkünfte einer Personengesellschaft in Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) umklassifiziert (vgl. hierzu unter 2.).

     

    Bei einem Einzelunternehmen sind die Tätigkeiten zu trennen, sofern dies nach der Verkehrsauffassung möglich ist (BFH 2.10.03, IV R 48/01). Selbst wenn zwischen den Betätigungen gewisse sachliche und wirtschaftliche Berührungspunkte bestehen (gemischte Tätigkeit), sind die Betätigungen regelmäßig getrennt zu erfassen. Sind die Einkünfte nicht bereits vom Steuerpflichtigen getrennt ermittelt worden, muss eine Trennung ggf. per Schätzung erfolgen (BFH 21.4.94, IV R 99/93).