· Fachbeitrag · Personengesellschaften
Einkünftezurechnung und Betriebsaufspaltung: Aktuelles für die Beratung von PersG
von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
| Wer Personengesellschaften in seiner Mandantschaft hat, für den dürften zwei aktuelle Aspekte mitunter von Interesse sein. Zum einen hat der BFH zur Einkünftezurechnung bei unrechtmäßigem Betriebsausgabenabzug durch einen „untreuen Gesellschafter“ entschieden. Zum anderen hat das BMF mitgeteilt, dass die geänderte BFH-Rechtsprechung zur Beherrschungsidentität bei mittelbarer Beteiligung über eine Kapitalgesellschaft an einer Besitz-Personengesellschaft („Betriebsaufspaltung“) anzuwenden ist ‒ aber erst ab dem Veranlagungszeitraum 2024. |
1. Einkünftezurechnung bei unrechtmäßigem Betriebsausgabenabzug
Grundsätzlich ergibt sich der für die Verteilung der Einkünfte relevante Gewinnverteilungsschlüssel einer Mitunternehmerschaft entweder aus dem Gesetz oder aus den gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen. Bisher war strittig, wie mit der Zurechnung von Mehrgewinnen umzugehen ist, die durch einen Gesellschafter aufgrund einer unberechtigten Entnahme entstanden sind („untreuer Gesellschafter“). Mit folgendem Sachverhalt hat sich der BFH (28.9.22, VIII R 6/19, Abruf-Nr. 232573) jüngst befasst:
1.1 Sachverhalt
An der AB-GbR (Ingenieurbüro) waren A und B hälftig beteiligt. Der Gewinn wurde durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt. B hatte eine Vielzahl privater Aufwendungen (insgesamt 14.500 EUR) ohne Zustimmung des A aus Gesellschaftsmitteln beglichen (u. a. Reisen und Erwerb privater Gegenstände). Daher kündigte A das Gesellschaftsverhältnis fristlos und schied aus der GbR aus. Sein Anteil wuchs B zu, der das Ingenieurbüro als Einzelunternehmer fortführte.
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