· Fachbeitrag · Der praktische Fall
Betriebsaufspaltung: Neues BFH-Urteil zwingt zum Handeln!
von Dipl.-Finw. (FH) Julian Vortkamp, Gronau und Dipl.-Finw. (FH) Tobias Selting, beide Düsseldorf
| Das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung führt in der steuerlichen Beratungspraxis häufig zu Problemen. Der BFH hat nun jüngst mit einem bemerkenswerten Urteil neue Ansatzpunkte geliefert (BFH 12.4.18, IV R 5/15). Der folgende Musterfall zeigt die jüngste Entwicklung im Rahmen des Rechtsinstituts der Betriebsaufspaltung auf und gibt erste Gestaltungshinweise. |
1. Sachverhalt
A und B sind an der M-GmbH zu je 50 % beteiligt. Darüber hinaus sind A und B zu je 50 % Gesellschafter der X-GbR. Die X-GbR überlässt seit einigen Jahren ein Grundstück an die M-GmbH. Die M-GmbH nutzt dieses Grundstück für die Herstellung eigener Waren. Die Überlassung des Grundstücks erfolgt unentgeltlich.
Darüber hinaus überlässt die Y-KG, bestehend aus Gesellschaftern C, D und E zu je 1/3, eine Maschine an die Z-OHG, an der C und D zu je 50 % beteiligt sind. Die Maschine wird von der Z-OHG zur Verarbeitung von Rohstoffen benötigt und wurde eigens für den besonderen Geschäftsbetrieb der Z-OHG angefertigt. Die Überlassung der Maschine erfolgt auch hier unentgeltlich. Die Beteiligungsstrukturen stellen sich mithin wie folgt dar:
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