· Fachbeitrag · Personengesellschaften
Gesellschafteraustritt - Steuerliche Folgen bei einem negativen Kapitalkonto
von StB Dipl.-Bw. (FH) Thorsten Normann, Olsberg
| Tritt ein Gesellschafter aus einer Personengesellschaft aus, ergeben sich mitunter komplexe steuerliche Fragen. Dies gilt erst recht, wenn das Kapitalkonto negativ ist. Der Beitrag zeigt, welche Fallgestaltungen bei einem negativen Kapitalkonto auftreten können und wie diese steuerlich und bilanziell zu behandeln sind. |
1. Überblick
Scheidet ein Gesellschafter aus einer Personenhandelsgesellschaft (OHG oder KG) aus und besteht die Personengesellschaft weiterhin fort, dann wächst dieser Anteil den verbleibenden Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Beteiligung zivilrechtlich an. Hieraus folgt, dass das Eigentum an den anteiligen Wirtschaftsgütern der Gesellschaft ohne die sonst erforderlichen Verfügungen übergeht. Die verbleibenden Gesellschafter sind grundsätzlich verpflichtet, dem ausscheidenden Gesellschafter eine entsprechende Abfindung zu zahlen (§ 105 Abs. 3 HGB bzw. § 161 Abs. 2 HGB i.V. mit § 738 BGB).
PRAXISHINWEIS | Bei einem Gesellschafteraustritt ist insbesondere der Gesellschaftsvertrag dahingehend zu untersuchen, ob Vereinbarungen getroffen wurden, die von den gesetzlichen Regelungen abweichen. |
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