· Fachbeitrag · Personengesellschaften
Neues vom BFH: Alleinige Gutschrift auf Kapitalkonto II ist kein entgeltliches Geschäft
von StB Dipl.-Finw. (FH) Sonja Steben, Dortmund
| Werden Wirtschaftsgüter des Privatvermögens in eine Personengesellschaft eingebracht, konnte man bisher auf eine gesicherte Rechtslage zurückgreifen. Denn das BMF (11.7.11, IV C 6 - S 2178/09/10001) hatte Maßstäbe an die Hand gegeben, anhand derer - je nach Motivation - eine entgeltliche Einbringung oder eine unentgeltliche Einlage zu erreichen war. Die Zeit der Rechtssicherheit ist aber nun erst einmal vorbei, denn der BFH (29.7.15, IV R 15/14, Abruf-Nr. 183461 ) hat neue Grundsätze aufgestellt, indem er entschied, dass die alleinige Gutschrift auf dem Kapitalkonto II kein entgeltliches Geschäft ist. |
1. Bisherige Sichtweise
Die Übertragung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft stellt einen Rechtsträgerwechsel dar, der steuerlich entweder als entgeltlicher Vorgang oder als unentgeltliche Einlage gewürdigt werden kann.
Die Übertragung ist insbesondere dann entgeltlich, wenn sie gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten erfolgt. Diese definieren sich als Kapitalanteil in der Handelsbilanz, der für die Verteilung des Jahresgewinns, für Entnahmerechte und für mögliche Auseinandersetzungsansprüche maßgeblich ist.
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