11.03.2016 · Fachbeitrag · Rechnungslegung
Änderung der Berechnung der Pensionsrückstellungen beschlossen
| Der Deutsche Bundestag hat am 18.2.16 eine Änderung der handelsrechtlichen Vorschriften zur Berechnung der Pensionsrückstellungen beschlossen und damit auf die anhaltende Niedrigzinsphase reagiert. Die Änderung erfolgt im Rahmen des Umsetzungsgesetzes zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie, das am 26.2.16 den Bundesrat passiert hat. |
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