· Fachbeitrag · Rechnungslegung
Bilanzielle Behandlung von Zuschüssen für Werkzeugkosten
von StBin Dipl.-Kffr. Vera Frey, Schwerte
In der Automobilbranche ist es üblich, dass Teile der Produktion auf Subunternehmer bzw. Zulieferer ausgelagert werden. Hierfür benötigt der Zulieferer oft Werkzeuge, für deren Herstellung er einen Zuschuss vom Auftraggeber erhält. Nach einem aktuellen Urteil des BFH (28.5.15, IV R 3/13, Abruf-Nr. 179485) sind die Zuschüsse gewinnerhöhend zu erfassen. Die sofortige Gewinnrealisierung kann weder durch einen Rechnungsabgrenzungsposten noch durch eine Rückstellung verhindert werden. Der Beitrag zeigt aber, dass es hier auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. |
Sachverhalt
Eine GmbH & Co. KG stellte einbaufähige Komponenten und Systembaugruppen überwiegend für Automobil- und Nutzfahrzeughersteller oder deren Lieferanten her. Für die Produktion von Serienteilen fertigte sie die erforderlichen kundenspezifischen Spezialwerkzeuge und Vorrichtungen selbst. Hierfür erhielt die KG von ihren Auftraggebern einen Werkzeugkostenzuschuss, der die Herstellungskosten im Regelfall überstieg.
Die Werkzeuge gingen durch Vereinbarung eines Besitzkonstituts (§ 930 BGB) in das zivilrechtliche Eigentum der Auftraggeber über. Die KG war verpflichtet, die Werkzeuge ausschließlich für die Produktion der von den jeweiligen Auftraggebern bestimmten Serienteile einzusetzen und diese in Abhängigkeit von der Zuschusshöhe verbilligt zu liefern.
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