· Fachbeitrag · Rechnungslegung
Die neu gefasste IDW-Stellungnahme zur Bilanzierung bei Personenhandelsgesellschaften
von WP StB Dipl.-Kfm. Klaus Wiechers und WP StB Dipl.-Kfm. Lukas Graf, beide Heidelberg
| Durch das BilMoG wurden auch die Vorschriften für Personenhandelsgesellschaften geändert. In dem am 6.2.12 verabschiedeten IDW RS HFA 7 „Handelsrechtliche Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften“ (FN 3/12, 189 ff.) bezieht der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer zu den Neuregelungen Stellung. Wichtige Aspekte werden nachfolgend vorgestellt. |
1. Anwendungsbereich
Eine Personenhandelsgesellschaft ist eine Personengesellschaft, die Kaufmann ist, also ein Handelsgewerbe betreibt. Dazu zählen die OHG, die KG sowie die Handelsgesellschaften i.S. des § 264a HGB - auch KapCo-Gesellschaften genannt - wie z.B. die GmbH & Co. KG.
Hinweis | Eine KGaA ist - obwohl eine natürliche Person Vollhafter ist - keine Personenhandelsgesellschaft, sondern eine Kapitalgesellschaft.
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