· Fachbeitrag · Steuerliche Rücklagen
Steuern reduzieren und eine Rücklage für Ersatzbeschaffung bilden
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Scheiden Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen aus, werden oft stille Reserven realisiert und eine Steuerbelastung tritt ein. Bei einem Ausscheiden infolge höherer Gewalt oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs kann jedoch auch eine Rücklage für Ersatzbeschaffung gebildet werden (R 6.6 EStR). Diese verhindert die sofortige Versteuerung stiller Reserven und führt zu einem Steuerstundungseffekt. BBP informiert Sie über die Möglichkeiten und zeigt den Anwendungsbereich der steuerfreien Rücklage anhand mehrerer Beispiele. |
1. Anwendungsbereich der Rücklage für Ersatzbeschaffung
Das Wahlrecht zur Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung wurde eingeführt, um die Gewinnverwirklichung durch Aufdeckung stiller Reserven in bestimmten Fällen einer Ersatzbeschaffung zu vermeiden. Gemeint sind Fallgestaltungen, in denen die zwangsweise Aufdeckung stiller Reserven gewissermaßen schuldlos erfolgt, weil sich das relevante Ereignis dem Wirkungsbereich des Unternehmers entzieht. Ziel ist es daher, zwangsweise aufgedeckte stille Reserven nicht jetzt, sondern später zu versteuern: Entweder durch direkte Übertragung auf ein Ersatzwirtschaftsgut oder durch Bildung einer Rücklage.
Die Voraussetzungen hierfür wurden in R 6.6 EStR verankert. Die Rücklagenbildung erfordert, dass
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