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  • · Fachbeitrag · Steuerrecht

    Update zur ertragsteuerlichen Behandlung von Betriebsaufspaltungen

    von StB Dipl.-Bw. (FH) Thorsten Normann, Olsberg

    | In der Praxis dürfte es zahlreiche Sachverhalte geben, die eine Betriebsaufspaltung darstellen, aber nicht als solche behandelt werden. Wird dies in einer Betriebsprüfung aufgedeckt, kann dies mitunter zu einer nicht unerheblichen steuerlichen Mehrbelastung führen. Es gibt aber auch Fälle, die bewusst als Betriebsaufspaltung gestaltet werden. Grund genug, dieses Rechtsinstitut unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage näher zu betrachten. |

    1. Unterschiedliche Formen

    Die Betriebsaufspaltung wurde durch die Rechtsprechung entwickelt, sodass man von einem Rechtsinstitut spricht. Es sind insbesondere die nachfolgenden Formen zu unterscheiden:

     

    1.1 Echte und unechte Betriebsaufspaltung

    Bei der klassischen, echten Betriebsaufspaltung überträgt ein Einzelunternehmer oder eine Personengesellschaft die bisherige betriebliche Tätigkeit und das Umlaufvermögen auf eine neu gegründete GmbH (Betriebsunternehmen). Das bisherige, operativ tätige Unternehmen wird fortan nur noch durch Verpachtung des Anlagevermögens an die GmbH tätig (Besitzunternehmen).

             

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